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Ab den 20.11.2022 läutet sie wieder unsere "Neue " mittlere Glocke

Ehrung unserer Organistin für 20 Jahre Orgeldienst

Ministranteneinführung und Verabschiedung

Erntedank 2022

Familiengottesdienst mit der Glockenweihe

Glockenweihe 17.Juli 2022

Verabschiedung und Einführung Pfarrgemeinderat 2022

 

Frau Irmgard Gerngroß wurde nach fast 3 Jahrzehnten als Pfarrgemeinderatsmitglied verabschiedet.

Sie hat das Ehrenamt als überzeugter Christ mit Freude,Motivation und Begeisterung ausgeführt.

 

 

Frauenkreis Forchheim "Wegbegleiter der Hl. Walburga"

 

 

Wegbegleiter der Hl. Walburga,

Die Hl. Walburga (Frau Martha Gottschalk) berichtete vom Leben und Wirken der Hl. Walburga in 

der Pfarrkirche St.Ägidius Forchheim.

Anschließend pilgerte Sie mit dem Frauenkreis Forchheim gemeinsam nach Kauerlach.

In Gebeten, Psalmen und Liedern brachte sie uns auf dem Weg das  Leben und Wirken der Hl.Walburga näher.

Nach einer kurzen Andacht am Kauerlacher Weiher ging der Weg wieder zurück nach Forchheim.

Mit einem herzlichen Vergelts Gott für den kurzweiligen Nachmittag verabschiedete sich im Namen aller

die Frauenkreisvorsitzende Frau Rosa Götz von der Hl.Walburga und wünschte ihr weiterhin viele nette Begegnungen.

 

27/03/2022/Lm

 

Taufen, Firmungen, Trauungen, Sterbfälle von 1670-1920 unter

Kirchenbücher Online

matricula-online.eu

 

zu den Kirchenbücher der Pfarrei Forchheim 1670 - 1920

https://data.matricula-online.eu/de/deutschland/eichstaett/forchheim/

 

 

Pfarrgemeinderatswahlen am Sonntag den 20. März 2022

Pfarrei Forchheim

Wo:      Wahllokal Pfarrheim St.Ägidius 

Wann:   Sonntag 20. März 2022

              Uhrzeit  08:00 - 12:30 Uhr 

 

Online ab ................

Pfarrgemeinderatswahl 2022

Christ sein. Weit denken. Mutig handeln

Das Motto der Pfarrgemeinderatswahlen 2022

 

Christ sein
Woran erkennt man Christen? Ein bestimmtes Merkmal? Ein Markenzeichen? Nein. Zeigen wir uns als Christinnen und Christen besser in etwas Anderem:  wie wir handeln und wie wir miteinander umgehen. Sich in der modernen Gesellschaft offen als Christ erkennen zu geben, fällt vielen immer schwerer. Der eigene Glaube, das ist etwas, worüber man nicht gerne spricht. Zu persönlich. Zu intim. Zu individuell. Zu peinlich? Gerade wir als Christinnen und Christen brauchen nicht den Kopf einzuziehen. Mutig und bestimmt könnten wir die Botschaft des Evangeliums in die Welt tragen, so wie es Jesus seinen Jüngern aufgetragen hat. Dieser Auftrag gilt bis heute – weil auch die moderne Gesellschaft Menschen braucht, die geleitet von ihrem Glauben für andere einstehen.
 
Weit denken
Wir sind Weltkirche – das gilt im Großen wie im Kleinen. Der christliche Horizont endet nicht an den Grenzen der eigenen Pfarrei, nicht an denen des Heimatbistums. Unsere Aufgabe ist es, Kirche vor Ort zu gestalten und weiterzuentwickeln. Vergessen wir dabei aber nicht, was es darüber hinaus noch gibt. Weit denken, das meint auch: denken wir nicht nur an das nächste Jahr, an die aktuelle Wahlperiode vielleicht. Richten wir den Blick nach vorne, denken wir weiter, in großen Dimensionen, und entwickeln wir gemeinsam Visionen für die Kirche der Zukunft. Weil es auf uns ankommt.   
 
Mutig handeln
Die Weite des Denkens motiviert uns zum Handeln. Auch die Pfarrgemeinde kann ein „kulturelles Laboratorium“ (Papst Franziskus) sein. Gerade hier können Ehren- und Hauptamtliche sich öffentlich zu Wort melden beispielsweise bei Debatten um Ungleichheit, Migration, Klimawandel oder Bioethik. Hier wird die Rede über Gott öffentlich und weltzugewandt. Richtschnur unseres Handelns bleibt die unbedingte Würde des Menschen in seiner Einzigartigkeit und Vielfalt.

Termine 2022

30.04.2022  Erstkommunion in Forchheim

07.05.2022  Erstkommunion in Burggriesbach

08.05.2022  Gangolffest in Burggriesbach

26.05.2022  Bittprozession in Burggriesbach

29.05.2022  Bittprozession in Forchheim

12.06.2022  Pfarrfest in Burggriesbach

16.06.2022  Fronleichnamsprozession in Forchheim

16.06.2022  Fronleichnamsprozession in Burggriesbach

25.06.2022  Firmung in Freystadt

26.06.2022  150 Jahre FF - Burggriesbach

03.07.2022  FF Lauterbach - Grillfest in Schmellnricht

10.07.2022  Willibaldsfest in Lauterbach

04.09.2022  Ägidiusfest in Forchheim

25.09.2022 Michaelifest in Rübling

16.10.2022  Wendelinifest in Burggriesbach

26.11.2022  Weihnachtsmarkt in Burggriesbach

Rückblick 2021

Weihnachten 2021 Pfarrkirche Forchheim

Krippe Pfarrkirche Forchheim

Alte Kirchengrippe Forchheim

Überarbeitet und gestaltet vom Krippenbauverein Freystadt.

Herr Anton Klein aus Forchheim hat aus dem historischen Bestand

eine neue Krippe gebaut. Alle Krippenfiguren wurden restauriert und neu bemalt.

 

Umgestaltung unseres Friedhofes

Nachdem im Frühjahr 2021 die letzen Grabsteine auf dem Gräberfeld entfernt wurden haben wir 

im Juni 2021 mit der Umgestaltung des Friedhofes begonnen.

 

 

Aktuelle Informationen zu Corona 11.11.2021

Das Infektionsgeschehen hat sich in den letzten Wochen wieder verändert. Die Zahl der Patienten auf den Intensivstationen ist drastisch angestiegen. Auch die beiden Dekanate Neumarkt und Habsberg sind von den sehr hohen Inzidenzwerten im Freistaat Bayern betroffen. Die Solidarität mit Kranken und Schwachen, aber ebenso mit den Jüngsten in unserer Gesellschaft fordert auch die Kirche zu verantwortungsvollem Handeln heraus. Die mangelnde Solidarität in unserer Gesellschaft führte letztlich zur aktuellen Situation, die nun schon im zweiten Winterhalbjahr von uns allen Verzicht und starke Einschnitte abverlangt.

Für das gesamte Land gilt nun seit gestern die Stufe rot der Krankenhausampel. Im Downloadbereich unserer Dekanatshomepage finden Sie die aktualisierte Version der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV). Die veränderte infektionsschutzrechtliche Lage basiert vor allem auf § 17 (Landesweit stark erhöhte Intensivbettenbelegung). Hier die wichtigsten Aussagen:

1. Wo in geschlossenen Räumen eine Maskenpflicht gilt, sind Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet. Dies gilt auch für die Mitfeier von Gottesdiensten, sofern der Platz noch nicht eingenommen ist.

2. Bei Veranstaltungen (z.B. Konzerte) gilt fortan 2G, d.h. nur Geimpfte und Genesene bzw. Kinder bis 12 Jahren können teilnehmen. Der Veranstalter ist zur Überprüfung der jeweiligen Nachweise verpflichtet. Bitte beachten Sie: Der Zugang von Schülern im Alter von 12 bis 17 Jahren ist nur übergangsweise bis 31.12.2021 zur Ausübung eigener sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten möglich.

3. Für außerschulische Bildungsangebote (z.B. Erwachsenenbildung, Jugendarbeit, Sakramentenkatechese in Gruppen, Senioren- und Frauentreffs) gilt weiterhin 3G, d.h. zugelassen sind
* alle Kinder bis 12 Jahre, sowie alle Schüler, die regelmäßigen Testungen unterliegen,
* Geimpfte und Genesene mit entsprechenden Nachweisen sowie
* Personen, die einen negatives Testergebnis (Antigentest < 24 Stunden, PCR-Test < 48 Stunden) vorweisen können.
Gleiches gilt für Büchereien. Wenn in einem Gebäude (z.B. Tagungshaus, Kloster, Gaststätte) insgesamt strengere Regeln wie z.B. die Einhaltung von 2G gelten, sind diese zu beachten.

4. Die Regelungen für die Gottesdienste haben sich nur insofern verändert, dass Erwachsene und Jugendliche ab 16 eine FFP2-Maske tragen müssen. Wenn im Gottesdienst die 3G-Regel nicht beachtet wird, sind auch weiterhin die Mindestabstände von 1,50 Meter für Personen unterschiedlicher Haushalte einzuhalten. Es gibt von staatlicher Seite keine Einschränkungen des liturgischen Ablaufs. Derzeit ist eine Aktualisierung des gesamten Hygieneschutzkonzeptes für die Gottesdienste durch die Diözese Eichstätt nicht angekündigt.  

5. Kirchenstiftungen haben auch die Regelungen für Betriebe ab zehn Beschäftigten zu beachten: Es gilt hier generell die 3G-Regel, d.h. Nicht-Geimpfte müssen mindestens zweimal wöchentlich Testnachweise vorlegen. Möglich sind dabei auch unter Aufsicht ausgeführte Selbsttests. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, täglich den Impf-, Genesenen- oder Teststatus zu kontrollieren, darf aber keine Listen anlegen, welche Mitarbeiter geimpft oder genesen sind. Im Rahmen von konkreten Veranstaltungen und in bestimmten Einrichtungen können auch strengere Regelungen verpflichtend sein (z.B. PCR-Test oder 2G).

6. Grundsätzlich schwierig einzuschätzen ist die Situation, was Gremiensitzungen betrifft. Vermeiden Sie in den nächsten Wochen unnötige Zusammenkünfte, achten Sie auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Metern und ausreichende Lüftung. verwenden Sie fortan auch bei den Sitzungen die FFP2-Masken, sofern Sie ihren Platz noch nicht eingenommen haben.

Die Regeln werden zwischenzeitlich immer komplexer. Wir haben hier in unseren Dienststellen im Neumarkter Johanneszentrum heute schon stundenlang die für Nicht-Juristen teils nur schwer verständlichen aktuellen Bestimmungen gewälzt und stoßen dabei an die Grenzen unserer Möglichkeiten.

Wir bedanken uns sehr herzlich für das Vertrauen, das Sie uns durch Ihre konkreten Anfragen in den vergangenen Monaten zum Ausdruck gebracht haben. Weitergehende Informationen als das soeben Dargestellte können wir Ihnen derzeit - mangels genauerer diözesaner Vorgaben - jedoch nicht bieten.    

Leisten wir als verantwortungsbewusste und solidarische Christen alle unseren Beitrag dazu, dass sich das Infektionsgeschehen in Grenzen hält. Um die Frohe Botschaft glaubwürdig verkünden und leben zu können, wollen wir ja auch in unseren Pfarreien, Gruppen und Gemeinschaften möglichst bald wieder zu einer uneingeschränkten und unmittelbaren Begegnung zwischen den Menschen zurückkehren. Weisen Sie bitte auch die Menschen vor Ort auf die Möglichkeit der (Booster-)Impfung hin und nehmen Sie selbst das Impfangebot wahr.

Informationen des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur Krankenhausampel finden sie übrigens >> hier.

Ich wünsche Ihnen, dass Sie gesund und zuversichtlich bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schrödl


Referent für Dekanatspastoral
Leiter der Dekanatsbüros Neumarkt und Habsberg

Ringstraße 61 - 92318 Neumarkt i.d.OPf.
Tel.: (0 91 81) 5 11 89 50 - Mail: cschroedl(at)bistum-eichstaett(dot)de

Web: www.katholisches-dekanat-neumarkt.de
sowie www.dekanat-habsberg.de  

Pfarrei Forchheim Verabschiedung der Pfarrsekretärin Frau Anneliese Billner

 

Zum Jahresende wurde nach dem Gottesdienst in Forchheim Frau Anneliese Billner nach 22 jähriger tätigkeit als Pfarrsekretärin für die Pfarreien Forchheim und Burggriesbach in den Ruhestand verabschiedet.

In all den Jahren war Frau Billner immmer eine zuverlässige Anlaufstelle für unsere Wünsche, Anliegen, vor allem bei den Messbestellungen und den Mitteilungen für den Pfarrbrief.

Kirchenpfleger Josef Landmann und Pfarrgemeideratsvorsitzende Rosa Götz überreichten einen Blumenstrauß und ein Geschenk und sagten im Namen der Pfarrei ein herzliches Vergelt s Gott für die geleistete Arbeit in den 22 Jahren.

Für den wohlverdienten Ruhestand wünschten sie alles Gute, viel Glück, Gesundheit

und Gottes Segen.

27/12/2020Lm

Corona-Regelung ab 09.12.2020

       

Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(10. BayIfSMV)

vom 8. Dezember 2020

                                                                   § 6
                              Gottesdienste, Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften

1Öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  1. 1.In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird.
  2. 2.Zwischen Personen, die nicht demselben Hausstand angehören, ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren.
  3. 3.Für die Besucher gilt Maskenpflicht.
  4. 4.Gemeindegesang ist untersagt.
  5. 5.Es besteht ein Infektionsschutzkonzept für Gottesdienste oder Zusammenkünfte, das die je nach Glaubensgemeinschaft und Ritus möglichen Infektionsgefahren minimiert; das Infektionsschutzkonzept ist auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
  6. 6.Gottesdienste, die den Charakter von Großveranstaltungen erreichen, sind untersagt.

2§ 5 Satz 2 gilt entsprechend.

§ 7
Versammlungen im Sinne des Art. 8 des Grundgesetzes

(1) 1Bei Versammlungen im Sinne des Art. 8 des Grundgesetzes (GG) unter freiem Himmel muss zwischen allen Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt und jeder Körperkontakt mit anderen Versammlungsteilnehmern oder Dritten vermieden werden. 2Die nach Art. 24 Abs. 2 des Bayerischen Versammlungsgesetzes (BayVersG) zuständigen Behörden haben, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist, durch entsprechende Beschränkungen nach Art. 15 BayVersG sicherzustellen, dass

  1. 1.die Bestimmungen nach Satz 1 eingehalten werden und
  2. 2.die von der Versammlung ausgehenden Infektionsgefahren auch im Übrigen auf ein infektionsschutzrechtlich vertretbares Maß beschränkt bleiben; davon ist in der Regel auszugehen, wenn die Versammlung nicht mehr als 200 Teilnehmer hat und ortsfest stattfindet.

3Für die Teilnehmer gilt Maskenpflicht; hiervon ausgenommen sind die Versammlungsleitung während Durchsagen und Redner während Redebeiträgen sowie Teilnehmer, die während der Versammlung ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen. 4Sofern die Anforderungen nach Satz 2 auch durch Beschränkungen nicht sichergestellt werden können, ist die Versammlung zu verbieten.

(2) Versammlungen nach Art. 8 GG in geschlossenen Räumen sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  1. 1.Der Veranstalter hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass zwischen allen Teilnehmern grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten und jeder Körperkontakt mit anderen Versammlungsteilnehmern oder Dritten vermieden werden kann.
  2. 2.Unter Beachtung der Anforderungen nach Nr. 1 sind höchstens 100 Teilnehmer zugelassen.
  3. 3.Für die Teilnehmer gilt Maskenpflicht; Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.
  4. 4.Der Veranstalter hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

Pfarrei Forchheim Allerheiligen

Wie bereits abgekündigt, wurde am 15. Oktober 2020 von der Bayerischen Staatsregierung die erwartete Änderung der entsprechenden Verordnung dahingehend beschlossen, dass die 200-Personen-Grenze im Außenbereich aufgehoben wird. Diese Änderung wird voraussichtlich heute veröffentlicht und morgen in Kraft treten.

Pfarrei Forchheim – Allerheiligen Gottesdienst und Gräbersegnung

Für den Gottesdienst an Allerheiligen melden sie sich bitte wie bisher bei Frau Rosa Götz an. Für die Besucher die in der Kirche keinen Platz erhalten wird der Gottesdienst über Lautsprecher nach außen übertragen.

Die Gräbersegnung findet zuerst am Alten und anschließend auf dem neuen Friedhof statt. Es gelten auf den Friedhöfen  sowie auf dem Weg zum neuen Friedhof die Corona-Regeln. Bitte achten sie auf die Einhaltung des Mindestabstandes  von 1,50 m, sofern sie nicht in einem Haushalt leben.

Kirchenverwaltung und Pfarrgemeinderat Forchheim

23/10/2020Lm

Die Gottesdienste in der Pfarrkirche bis 20.09.2020 finden nicht statt, die Messen werden im Kloster gefeiert.

Änderungen der Staatsregierung zum 22.06.2020

Die Bayerische Staatsregierung hat in einer >>> Pressemitteilung gestern die Öffentlichkeit darüber informiert, dass ab Montag, 22.6.2020, der Mindestabstand bei der Feier von öffentlichen Gottesdiensten auf 1,50 Meter verringert werden kann. In zahlreichen Gotteshäusern erhöht sich damit die Zahl der für Mitfeiernde zur Verfügung stehenden Plätze.

Einige Informationen aus der Presserklärung, die auch direkt oder indirekt das kirchliche Leben betreffen:
* Das Abstandsgebot von 1,50 Metern und die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen bleiben unverändert. In geschlossenen Räumen soll für ausreichend Belüftung gesorgt werden.
* Der Chorgesang im Bereich der Laienmusik wird ab Montag, 22.6.2020, wieder zugelassen. Voraussetzungen: Mindestabstand der Beteiligten von 2,00 Metern, regelmäßige Lüftungsintervalle und eine Begrenzung der Probendauer. Hierzu werden in Kürze von den Ministerien genauere Anordnungen erlassen.
* Die gesellige Feier von Hochzeiten, Geburtstagen oder Schulabschlüssen sowie Sitzungen der Vereine sind in geschlossenen Gebäuden bis 50 Personen und im Freien bis 100 Personen möglich. Es bleibt beim Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31.8.2020.
* Es wurde eine Lockerung der Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Altenheime und Behinderteneinrichtungen angekündigt. Für die Kindertageseinrichtungen und die Schulen wurden das Ziel formuliert, bis zum 1.9.2020 wieder den Regelbetrieb aufzunehmen.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat außerdem mit >>> Schreiben vom 15.6.2020 Veränderungen an den Vorschriften zur Durchführung von Bestattungen, Aussegnungen, Abschiednahmen und Totengebeten bekannt gegeben:
- Bei Anlässen in geschlossenen Gebäuden gelten die gleichen Regelungen wie bei den Gottesdiensten (Mindestabstand, beschränkte Teilnehmerzahl, Maskenpflicht).
- Bei Feiern unter freiem Himmel wird die Empfehlung einer Mund-Nase-Bedeckung empfohlen. Die Höchstteilnehmerzahl beträgt 100 Personen. Ein Mindestabstand von 1,50 Metern ist zu wahren.
- Das Bekanntmachungsverbot gilt übrigens nicht mehr. Bedenken Sie aber: Wo aber für Anlässe in geschlossenen Räumen wie etwa Requien nur eine begrenzte Zahl an Plätzen zur Verfügung, ist mit der Möglichkeit der Bekanntmachung vorsichtig umzugehen. Wenn Trauernde nicht aus einer Kirche abgewiesen werden sollen, kann sich gegebenenfalls auch mit der Vergabe von Platzkarten beholfen werden.

 

Informationen Ihrer Pfarrei - 17.03.2020

Termine 2020

14.03.2020 - Schafkopfturnier in Burggriesbach

22.03.2020 - Fastenessen in Burggriesbach

26.04.2020 - Erstkommunion in Forchheim

03.05.2020 - Erstkommunion in Burggriesbach

10.05.2020 - Gangolffest in Burggriesbach  

21.05.2020 - Bittprozession in Forchheim

24.05.2020 - Bittprozession in Burggriesbach

07.06.2020 - Pfarrfest in Burggriesbach

11.06.2020 - Fronleichnamsprozession in Forchheim

11.06.2020 - Fronleichnamsprozession in Burggriesbach

28.06.2020 - FF Lauterbach - Grillfest in Schmellnricht

04.07.2020 - Firmung in Freystadt

05 07.2020 - Willibaldfest in Lauterbach

12.07.2020 - 100 jähriges Gründungsjubiläum der SKK - Forchheim und Umgebung.

06.09.2020 - Ägidiusfest in Forchheim

27.09.2020 - Michaelifest in Rübling

18.10.2020 - Wendelinifest in Burggriesbach

28.11.2020 - Weihnachtsmarkt in Burggriesbach

Luftaufnahme Friedhof und Kirche

Fotos Innenrenovierung

50 Jahre FC Forchheim

50 Jahre FC Forchheim

Die Pfarrei auf Wallfahrt

Sanierung der historischen Stuckdecke

Die Firma OBJEKTDENKMAL aus Neumarkt hat mit den Vorbereitungen 

für die Malerarbeiten an der Stuckdecke begonnen.

 

Sanierung der historischen Stuckdecke

Sanierung der historischen Stuckdecke

 

Am 21. April hat die Firma Adelbert Wich aus Nürnberg mit den Sanierungsarbeiten an der historischen Stuckdecke in der Pfarrkirche St. Ägidius begonnen.

Die Arbeiten werden überwiegend im Dachgeschoss ausgeführt. Es wird die sogenannte Boxhaut entfernt und bis auf die Stuckdecke alles abgetragen. 

An der Unterkonstruktion werden alle Latten angefast und es erfolgt ein neuer Putzaufbau mit der Erneuerung der Boxhaut.

Diese Arbeiten sind erforderlich um der Stuckdecke wieder eine neue  Haftung zu geben.

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Ergebnisse der Fragebogenaktion Seelsorgeeinheit " Freystadt "

Kirchengeläute Forchheim

06.09.2015 Zwölfuhrläuten im Bayerischen Rundfunk aus Forchheim

Übertragung in Bayern 1 am Sonntag, 06.09.2015, aus Forchheim

Kinderkirche

Die Aufmerksamkeit von Kindern im Gottesdienst hat Grenzen. Besonders der Wortgottesdienst erschöpft das Auffassungsvermögen der Kleinen. Die Kinderkirche soll dem entgegenwirken und für eine kindgerechte Vermittlung des Evangeliums sorgen.

Wir Forchheim wollen dieses Konzept nun erstmalig durchführen. Der grundsätzliche Ablauf der Kinderkirche ist immer derselbe:

Die in Eltern bringen Ihre Kinder von 9:30-9:45 Uhr ins Pfarrheim. Danach werden zentrale Inhalte des parallel laufenden Wortgottesdienstes besprochen und durch abwechslungsreiche Lieder, Gebete, biblische Geschichten, Symbole und Rituale kindgerecht gestaltet.

Beim Vater Unser kommen die Kinder in die Kirche  und dürfen sich gleich zum gemeinsamen Gebet um den Altar versammeln, bevor sie in die Bänke zurückkehren.

Eingeladen sind alle Kinder bis einschließlich der zweiten Klasse.

Die erste Kinderkirche findet am 07.12.2014 statt.

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Gottesdienstzeiten

 Sonntags 8:30 Uhr oder 10:00 Uhr abwechselnd mit Burggriesbach